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Balkonkraftwerk in der Eigentumswohnung: WEG-Beschluss und deine Rechte

Balkonkraftwerk in der Eigentümergemeinschaft: Seit 2024 hast du ein Recht auf Zustimmung. Wie du den WEG-Beschluss beantragst und was die Gemeinschaft ablehnen darf.

Group of friends relaxing on a rooftop patio.

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, braucht für bauliche Veränderungen oft die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (WEG). Das galt lange als Hürde für Balkonkraftwerke. Mit dem Wohnungseigentumsgesetz § 20 Abs. 2 und dem Solarpaket 1 hat sich das grundlegend geändert.

Die rechtliche Lage seit 2024

Das Wohnungseigentumsgesetz wurde im Rahmen des Solarpakets 1 geändert. Balkonkraftwerke (Steckersolar) gelten jetzt als privilegierte Maßnahme – gemeinsam mit Ladestationen für E-Autos, Barrierfreiheit und Einbruchschutz.

Das bedeutet: Jeder Wohnungseigentümer kann die Zustimmung zur Installation verlangen. Die Gemeinschaft kann „Nein” nur noch in sehr engen Grenzen sagen.

Was die WEG nicht mehr kann:

  • Die Installation grundsätzlich ablehnen
  • Unverhältnismäßig hohe Anforderungen stellen
  • Jahrelange Verzögerungen durch Nichtbefassung

Was die WEG weiterhin kann:

  • Art und Ort der Montage vorgeben (z.B. keine sichtbare Montage an der Fassade)
  • Verlangen, dass du die Kosten alleine trägst
  • Spezifische technische Anforderungen stellen (z.B. nur bestimmte Befestigungssysteme)
  • Einen geringfügig anderen Montageort als gewünscht vorschreiben

Wann brauchst du überhaupt einen Beschluss?

Nicht jede Balkonkraftwerk-Installation berührt Gemeinschaftseigentum:

Kein Beschluss nötig:

  • Module auf dem eigenen Balkon stehend auf einem Ständer (kein Bohren, keine feste Montage)
  • Module auf der Innenseite des Balkons, die nur auf deiner Fläche stehen
  • Anlage ist komplett auf deinem Sondereigentum und verändert nichts am Gemeinschaftseigentum

Beschluss erforderlich:

  • Montage am Balkongeländer (Geländer ist oft Gemeinschaftseigentum)
  • Befestigung an der Fassade oder Hauswand
  • Kabeldurchführung durch Außenwände
  • Montage auf dem Dach des Gebäudes

Im Zweifelsfall: Beim Verwalter anfragen, ob das geplante Vorhaben das Gemeinschaftseigentum berührt.

Schritt für Schritt: Den WEG-Beschluss beantragen

1. Schriftlicher Antrag an den Verwalter

Formuliere einen schriftlichen Antrag (E-Mail reicht) an deinen Hausverwaltung. Inhalt:


Betreff: Antrag auf Zustimmung zur Installation eines Steckersolargeräts (§ 20 Abs. 2 WEG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beantrage die Aufnahme des folgenden Punkts auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung:

Zustimmung zur Installation eines Balkonkraftwerks (Steckersolargerät)

Geplante Maßnahme: Installation von [Anzahl] Solarmodulen ([Leistung] Wp) am/auf [Beschreibung Montageort]. Befestigungsart: [z.B. Klemmbefestigung am Geländer / Ständer auf Balkon].

Das Vorhaben fällt unter die privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEG. Die Kosten trägt ausschließlich der Antragsteller.

Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name], Einheit [Nummer]


2. Eigentümerversammlung abwarten

Der Antrag muss auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung. Die WEG hat keinen Zeitraum für Eilentscheidungen – du musst bis zur nächsten regulären Versammlung warten, oder eine außerordentliche Versammlung einberufen (wenn ausreichend Eigentümer unterstützen).

3. Abstimmung

Bei privilegierten Maßnahmen gilt: Der Beschluss wird mit einfacher Mehrheit angenommen (mehr Ja- als Nein-Stimmen). Bei abweichenden Vorstellungen zur Umsetzung muss die WEG eine angemessene Alternative vorschlagen.

4. Ablehnung anfechten

Wird dein Antrag abgelehnt – und das rechtswidrig (also ohne triftigen Grund) –, kannst du den Beschluss gerichtlich anfechten. Frist: 2 Monate ab Beschlussfassung. Für diesen Fall ist ein Anwalt empfehlenswert.

Mieterwohnung vs. Eigentumswohnung

Bist du Mieter, gelten andere Regeln: Du brauchst die Zustimmung des Vermieters, nicht der WEG. Seit dem Solarpaket 1 hat auch der Mieter ein Recht auf Zustimmung – der Vermieter darf nicht mehr grundlos ablehnen.

Alle Details zur Mieter-Situation: Balkonkraftwerk als Mieter

Praktische Tipps für die WEG-Versammlung

Bring Unterlagen mit:

  • Produktdatenblatt des geplanten Systems
  • Fotos des geplanten Montageorts
  • CE-Kennzeichen und Zertifikate (zeigt Sicherheit)
  • Kurze Erklärung: Schuko-Stecker, keine Netzeinspeisung ohne Genehmigung

Häufige Einwände und Antworten:

Einwand der WEGDeine Antwort
„Brandgefahr”LiFePO4-Akkus sind brandsicher; CE-geprüfte Geräte
„Optik der Fassade”Solarmodule auf dem eigenen Balkon sind kaum sichtbar
„Netzstabilität”800 W sind vernachlässigbar; kein Netzstabilitätsproblem
„Haftung bei Schaden”Du trägst alle Kosten und die Haftung

Fazit

Die WEG kann dein Balkonkraftwerk nicht mehr grundlos blockieren. Dein Recht auf Zustimmung ist gesetzlich verankert. Der Weg ist klar: schriftlicher Antrag → Versammlung → Beschluss → Installation.

Wer die Anlage ohne bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum aufstellt (Ständer auf dem Balkonboden), braucht oft gar keinen Beschluss.

Nach genehmigter Installation gilt die normale Anmeldepflicht im MaStR. Welche Produkte sich für Balkonmontage ohne Bohren eignen, zeigt der Balkonkraftwerk Vergleich.

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