Balkonkraftwerk anmelden – Schritt für Schritt
Seit 2023 müssen alle Balkonkraftwerke in Deutschland in zwei Registern gemeldet werden. Die gute Nachricht: Beide Meldungen sind kostenlos und online erledigt – in unter 15 Minuten.
1. Marktstammdatenregister (MaStR)
Das Marktstammdatenregister ist das nationale Register aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland. Auch Balkonsolar-Anlagen bis 800 W müssen dort eingetragen werden.
Was du brauchst
- Adresse der Anlage (deine Wohnadresse)
- Installationsdatum (Inbetriebnahme)
- Nennleistung des Wechselrichters in kW (z. B. 0,8 kW für 800 W)
- Nennleistung der Solarmodule in kWp (z. B. 0,91 kWp für 910 Wp)
- Hersteller und Modultyp (steht im Handbuch)
Schritt-für-Schritt
- Gehe zu marktstammdatenregister.de und lege ein kostenloses Konto an
- Wähle: Einheit registrieren → Stromerzeugungsanlage → Solaranlage
- Wähle bei Anlagentyp: Steckersolar / Balkon-PV
- Fülle die Felder aus (Adresse, Leistung, Inbetriebnahmedatum)
- Bestätige und speichere – du erhältst sofort eine MaStR-Nummer
Die MaStR-Nummer brauchst du eventuell für die Netzbetreiber-Meldung (Schritt 2) und für Förderanträge.
2. Netzbetreiber informieren
Du musst deinen örtlichen Netzbetreiber (auch: Grundversorger, Stadtwerk, EVU) über die Inbetriebnahme informieren. Das ist per Gesetz (EnWG) vorgeschrieben.
So funktioniert die Meldung
- Die meisten Netzbetreiber haben ein Online-Formular auf ihrer Website (Suche: "[Stadtwerk-Name] Balkonkraftwerk Anmeldung")
- Alternativ genügt oft eine formlose E-Mail mit: Name, Adresse, Anlagendaten, Installationsdatum
- Der Netzbetreiber prüft die Meldung und bestätigt – das dauert 1–4 Wochen
Was du dem Netzbetreiber mitteilst
- Vollständige Adresse der Anlage
- Leistung des Wechselrichters (z. B. 800 W)
- Leistung der Solarmodule (z. B. 910 Wp)
- Installationsdatum
- Deine MaStR-Nummer (falls bereits vorhanden)
Häufige Fragen
Ist die Anmeldung wirklich Pflicht?
Ja. Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) ist die vereinfachte Registrierung im MaStR gesetzlich vorgeschrieben. Wer nicht anmeldet, riskiert im Schadensfall Probleme mit der Haftpflichtversicherung.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein. Beide Meldungen – MaStR und Netzbetreiber – sind kostenlos. Manche Netzbetreiber verlangen einen Zählertausch (von einfachem zu bidirektionalem Zähler), der kann kostenpflichtig sein, ist aber in der Regel nicht erforderlich solange du keinen Einspeisevergütungsantrag stellst.
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Kurzfristig: nichts. Mittelfristig: Im Schadensfall (Hausbrand, Überspannung) können Versicherungen die Regulierung verweigern. Außerdem verlierst du Anspruch auf Förderungen, die eine MaStR-Nummer voraussetzen.
Muss ich als Mieter zuerst den Vermieter fragen?
Ja. Die Anmeldung im MaStR setzt voraus, dass du die Anlage tatsächlich betreiben darfst. Als Mieter brauchst du zuerst die Erlaubnis des Vermieters. Mehr dazu im Mieter-Ratgeber.