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Balkonkraftwerk Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Stand: April 2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · Antrag immer vor dem Kauf stellen

✓ 1 aktives Programm

Aktuelle Förderprogramme

LFI Mecklenburg-Vorpommern
bis zu 500 €
  • Nur für Mieterinnen und Mieter
  • Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
  • Förderprogramm „Solar für alle"
  • Antrag vor Kauf erforderlich
Geprüft: 2026-04-29 Quelle → Zum Antrag →

Häufige Fragen zu Balkonkraftwerk-Förderungen in Mecklenburg-Vorpommern

Muss ich den Antrag vor dem Kauf stellen?

Ja – fast alle Förderprogramme in Deutschland verlangen, dass der Antrag vor dem Kauf gestellt und bewilligt wird. Erst danach kaufen und die Belege einreichen. Nachträgliche Förderungen werden in der Regel abgelehnt.

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja. Seit dem Solarpaket 1 (April 2024) ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister Pflicht – kostenlos und in ca. 10 Minuten erledigt. Viele Förderprogramme verlangen den MaStR-Nachweis.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk ohne Förderung?

In den meisten Fällen ja. Ohne Förderung amortisiert sich eine 800-Wp-Anlage bei typischen deutschen Bedingungen in 3–5 Jahren. Nutze unseren Amortisationsrechner für deine persönliche Prognose.

Berechne deinen persönlichen Ertrag

Auch ohne Förderung rentiert sich ein Balkonkraftwerk in Mecklenburg-Vorpommern meist in 3–5 Jahren.